Dieses ist dem Valideneinkommen gegenüberzustellen, welches er mit einem Vollpensum, das ihm im Gesundheitsfall möglich geblieben wäre, hätte erzielen können. Resultiert aus dieser Gegenüberstellung rechnerisch ein IV-Grad von 40% oder mehr, so hätte der Beschwerdeführer Anspruch auf eine entsprechende Teilrente. In diesem Fall wird es Sache der involvierten Versicherungen (insbesondere auch der Taggeldversicherung des Beschwerdeführers) sein, eine Leistungskoordination vorzunehmen.