„Keine Indikation für Hörgeräte, jedoch für Otoplastik zum Gehörschutz als Musiker“. Es ist zum Vornherein nicht ersichtlich, inwieweit ein Hörgerät die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers im angestammten Berufsfeld verbessern könnte, wenn der behandelnde Ohrenarzt dafür ausdrücklich keine Indikation sieht.