Zur bereits seit längerem diagnostizierten Hyperakusis oder auch zum Tinnitus des Beschwerdeführers äusserte sie sich dagegen nicht im Einzelnen. In ihrem Bericht ging es in erster Linie um die Frage, ob die aktuelle Gehörminderung durch Lärmbelastung bei der Berufsausübung verursacht war oder nicht, was von ihr ausgeschlossen wurde, nachdem der Beschwerdeführer dank der „konsequenten Gehörsprotektion“ mit Otoplasten sein Gehör bereits seit Jahren gegen den berufsbedingten Lärm schützte.