(IV-act. 71, S. 2: „Die vorgelegten Unterlagen dokumentieren keine AUF, die kausal mit der Hyperakusis in Zusammenhang gebracht werden kann. Keine Einschränkung mit Otoplastiken [Schallschutz].“). Im abschliessenden RAD-Bericht vom 15. August 2019 (IV-act. 79) hielt Dr. I. erneut fest: „Es ist seit 2009 eine Hyperakusis dokumentiert, die umfassend abgeklärt wurde. Durch das Tragen von linearen Otoplasten / Otoplastiken (spezifischer Schallschutz) ist die Arbeitsfähigkeit erhalten (Bericht SUVA). Somit ist versicherungsmedizinisch keine Einschränkung der AF dokumentiert.“