er nahm zwar zur Kenntnis, dass der Beschwerdeführer unterdessen von den behandelnden Ärzten konkret zu 40% arbeitsunfähig geschrieben worden war, bat aber zunächst noch um Prüfung des Vorschlags der Arbeitsmedizinerin der SUVA bezüglich neuer Hörgeräteversorgung. Dr. I. ging im späteren RAD-Bericht vom 26. Oktober 2018 davon aus, gestützt auf die vorgelegten Unterlagen sei überhaupt kein Gesundheitsschaden mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit ausgewiesen (IV-act. 71, S. 2: „Die vorgelegten Unterlagen dokumentieren keine AUF, die kausal mit der Hyperakusis in Zusammenhang gebracht werden kann.