Daher nicht mehr in der Lage, Piccolo oder im Ensemble zu spielen. Nur in reduziertem Umfang Einzelflötenstunden.“) als auch im bereits zitierten Bericht vom 23. Januar 2017 (IV-act. 47, S. 30 f.) ausdrücklich fest, dass der Beschwerdeführer wegen der Hyperakusis im angestammten Beruf als Musiker bzw. Musiklehrer stark eingeschränkt sei.