Seite 13 schloss Dr. K. aber notabene nicht aus). Dass jedoch die ebenfalls diagnostizierte Hyperakusis rechts sehr wohl eine bedeutende Einschränkung für den Beschwerdeführer in der angestammten Tätigkeit mit sich bringt, wurde auch von Dr. K. ausdrücklich bejaht (vgl. IV-act. 15, S. 11: „Die Hyperakusis rechts beeinträchtigt Herr A. als Musiker sehr.“). Diesbezüglich übereinstimmend hielt auch Dr. D. sowohl im Bericht vom 27. Mai 2016 (IV-act. 33, S. 3 oben: „Seit 7 J. zunehmende Hyperakusis. Daher nicht mehr in der Lage, Piccolo oder im Ensemble zu spielen.