Dr. C. hatte zudem - damals noch ohne konkrete Quantifizierung - bereits im Arztzeugnis vom 9. Januar 2016 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beschwerdeführer durch eine chronische Ohrenerkrankung in seiner Arbeit als Musiker gravierend beeinträchtigt sei und Arbeiten mit Flöten-Ensembles bis auf weiteres nicht möglich seien (IV-act. 20, S. 4). Während Dr. D. den Beschwerdeführer persönlich untersuchte und ohne genauere Quantifizierung ebenfalls festhielt, der Beschwerdeführer sei mit der Hyperakusis und seitherigen Einsetzung von Schalldämpfern „sehr eingeschränkt“ bei der Berufsaus-