• Im Bericht vom 26. Juli 2016 (IV-act. 48, S. 22) wies Dr. J. darauf hin, dass sich der psychophysische Zustand des Beschwerdeführers verschlechtert habe und er seit 1. August 2016 krankheitsbedingt reduziert arbeitsfähig sei, konkret könne er noch eine Wochenarbeitszeit von 16 Unterrichtsstunden leisten, idealerweise gleichmässig verteilt auf 4 Arbeitstage pro Woche mit ausreichenden Pausen zwischen den Unterrichtsstunden bzw. -blöcken. Nach Abschluss der psychiatrischen Behandlung per 14. November 2016 attestierte Dr. J. dem Beschwerdeführer im Bericht vom 17. November 2016 (IV-act. 47, S. 33 f.)