Seite 11 Abklärungen einen negativen Vorbescheid zu erlassen. Erst ein abschliessend geklärter medizinischer Sachverhalt kann Grundlage für den Entscheid bilden, ob beim Beschwerdeführer eine invaliditätsbegründende gesundheitliche Einschränkung vorliegt oder nicht. f. Erst aufgrund des Einwands des Beschwerdeführers tätigte die Vorinstanz schliesslich noch weitere Abklärungen und das medizinische Dossier wurde namentlich durch folgende medizinischen Unterlagen ergänzt: