Die konkreten Einschränkungen in der Tätigkeit als Musiker würden sich auf die akustischen Reize beziehen. Auch wenn die psychomentale Belastung durch diese akustischen Reize seit Jahren wirksam und chronifiziert seien, sollte primär ein ORL-Facharzt das konkrete Ausmass und den zeitliche Rahmen einer ihm noch möglichen beruflichen Tätigkeit beurteilen.