Seite 10 b. Hausarzt Dr. C. wies bereits im Arztzeugnis vom 9. Januar 2016 (IV-act. 20, S. 4) darauf hin, dass der Beschwerdeführer aufgrund einer chronischen Ohrenerkrankung in seiner Tätigkeit als Musiker „gravierend beeinträchtigt“ sei, noch ohne dies zu quantifizieren. Im Bericht vom 5. Februar 2016 (IV-act. 15, S. 2 - 7) präzisierte er, dass der Beschwerdeführer nicht mehr in der Lage sein werde, seine bisherige Arbeit an der Musikhochschule in vollem Umfang durchzuführen. Es werde wahrscheinlich eine Reduktion von bis zu 40% nötig sein.