Die Hyperakusis beeinträchtige den Beschwerdeführer als Musiker sehr. Eine konkrete Schätzung dieser Beeinträchtigung gaben die untersuchenden Ärzte nicht an. • Zum anderen fand sich gleichzeitig auch eine geringgradige sensorineurale Innenohrschwerhörigkeit beidseits. Diese sei für den Alltag nicht gravierend, es sei aber nachvollziehbar, dass der Beschwerdeführer bei seiner Tätigkeit als Musiker dadurch zusätzlich beeinträchtigt werde.