Mit Schreiben vom 12. November 2019 hielt der Beschwerdeführer an seinem Antrag fest und bat um eine entsprechende Vorladung, woraufhin der Schriftenwechsel vorläufig abgeschlossen wurde. Nach einem zeitweisen Aussetzen von Verhandlungen während der Corona-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 wurden die Parteien nach der Wiederaufnahme des ordentlichen Verhandlungsbetriebs im Obergericht mit Verfügung vom 23. Juni 2020 zur mündlichen Verhandlung vorgeladen. Diese fand am 25. August 2020 in der Zellwegerstube am Landgemeindeplatz 5 in Trogen statt. Den Parteien wird das Protokoll der Verhandlung zusammen mit dem vorliegenden Urteil zugestellt.