Die zunehmende Hyperakusis, welche einen gravierenden Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit habe, sei weder von der Unfall- noch von der Invalidenversicherung abgeklärt worden; der behandelnde Hausarzt und der Psychiater seien übereinstimmend von einer Arbeitsunfähigkeit von 40% ausgegangen. Es dränge sich auf, vor dem Entscheid über das Leistungsbegehren sowohl eine medizinische Fachuntersuchung in einer spezialisierten HNO-Klinik vorzunehmen als auch die psychische Gesundheit noch vertieft abzuklären. Erst dann könne ein Rentenanspruch überhaupt beurteilt werden.