Seite 5 Winterthur und gemäss unserem Regionalärztlichen Dienst Ostschweiz ist mittels einer Hörgeräteversorgung eine erhebliche Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erreichen, wozu wir Herrn A. im Rahmen der Schadenminderungspflicht [Art. 7 IVG] auch dazu auffordern. Ist zwischenzeitlich eine Hörgeräteanpassung erfolgt?“). Nachdem der Beschwerdeführer dieses Schreiben trotz Mahnung (IV-act. 59 und 60) zunächst unbeantwortet liess, forderte die Vorinstanz ihn mit Schreiben vom 30. Mai 2018 (IV-act.