ausserdem sei beim Personalamt noch abzuklären, ob der Beschwerdeführer inzwischen frühpensioniert oder ob ihm gekündigt worden sei. Gemäss Telefonnotiz vom 15. Februar 2018 wurde der Vorinstanz seitens des Schulamtes B. auf Anfrage hin mitgeteilt, dass sich der Beschwerdeführer im Sommer 2018 nach Ablauf des Schuljahres frühpensionieren lassen werde (IV-act. 57). Gleichentags forderte die Vorinstanz den Beschwerdeführer unter Hinweis auf seine Schadenminderungspflicht auf, sich um eine Hörgeräteversorgung bzw. -anpassung zu kümmern (IV-act. 56: „Gestützt auf die Verfügung vom 28.03.2017 der Unfallversicherung AXA