G. Nachdem die Vorinstanz ausserdem auch noch Unterlagen bei der Taggeldversicherung des Beschwerdeführers eingeholt hatte (VI-act. 48), legte sie die Angelegenheit erneut dem RAD zur Beurteilung vor. Im RAD-Bericht vom 8. Februar 2018 (IV-act. 54) wies Dr. E. darauf hin, dass die Arbeitsmedizinerin der SUVA eine neue Hörgeräteversorgung empfehle, womit die Arbeitsunfähigkeit zu beheben sei und schlug vor, dies mit dem Beschwerdeführer zu prüfen; ausserdem sei beim Personalamt noch abzuklären, ob der Beschwerdeführer inzwischen frühpensioniert oder ob ihm gekündigt worden sei.