Die Kosten für die Abklärungsmassnahmen habe der Unfallversicherer übernommen. Nach anfänglicher Stabilisierung der Situation dank Verwendung der Otoplasten habe sich die Hörfähigkeit ab dem Schuljahr 2013/ 2014 kontinuierlich verschlechtert, so dass der Beschwerdeführer schliesslich im Herbst 2015 seinen Hausarzt konsultierte, welcher nebst vertieften Abklärungen auch eine IV- Anmeldung und eine psychiatrische Behandlung veranlasste. Seit 1. August 2016 sei der Beschwerdeführer zu 40% arbeitsunfähig geschrieben.