1. Die Beschwerde von A. ______ wird gutgeheissen und der angefochtene Einspracheentscheid der Krankenkasse B. ______ wird aufgehoben. Die Sache wird an die Vorinstanz zurückgewiesen, damit diese nach ergänzenden Abklärungen im Sinne der Erwägungen neu entscheide. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Die Vorinstanz wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung im Betrag von Fr. 2‘800.20 auszurichten.