Seite 11 b. Im vorliegenden Fall ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine vollständige Ablehnung der Übernahme der Zahnbehandlungskosten weder gestützt auf die Beurteilung des behandelnden Zahnarztes noch gestützt auf die Stellungnahme des Vertrauenszahnarztes der Krankenkasse B. ______ richtig erscheint. Der Vertrauenszahnarzt der Krankenkasse B. ______, Dr. F. ___