Auf diesen Fotoaufnahmen wir[d] eindeutig ersichtlich, dass eine Längsfraktur des Zahnes 16 stattgefunden hat. Die Fotodokumentation wurde deshalb erstellt, weil ein Röntgenbild mit zweidimensionaler Ansicht häufig diesbezüglich nicht ausreichende Informationen liefert. Der Zahn 16 war nicht mehr erhaltungswürdig. Zudem möchten wir festhalten, dass die Korrektur der Kronenfraktur 46 (Keramikonlay) initial wirtschaftlich und zweckmässig durch einen Kompositaufbau geschah (siehe Kostenvoranschlag vom 10.9.2014).“