bzw. Dr. D. ______ vom 8. Dezember 2017 (act. 3/28) entgegen, wo ausgeführt ist: „Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Vertrauenszahnarztes vom 23. August 2017 der Versicherung E. ______ möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass eine Fotodokumentation der verunfallten Zähne 16 und 46 stattgefunden hat und der Versicherung zugestellt wurden, dieses sogar in mehrfacher Ausführung. Auf diesen Fotoaufnahmen wir[d] eindeutig ersichtlich, dass eine Längsfraktur des Zahnes 16 stattgefunden hat.