___ den Beschwerdeführer nochmals an, um ihm „die Sachlage nochmals zu erläutern“ (act. 3/9 bzw. 8/8). Aus diesem Schreiben war nun für den Beschwerdeführer erstmals konkret erkennbar, dass die Krankenkasse B. ______ davon ausging, dass er den harten Gegenstand nicht näher definieren könne.