Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb dies bei einer Nusstorte anders zu beurteilen wäre als bei einem Nussgipfel, zumal bei beiden Produkten normalerweise nicht damit gerechnet werden muss, während dem Verzehr auf etwas Hartes zu beissen. Bereits im Urteil K 787 (= BGE 114 V 169, wobei die betreffende E. 2b nicht veröffentlicht wurde; siehe aber in RKUV 1988 Nr. K 787, S. 419 ff.