Nachdem die Krankenkasse B. ______ weiterhin keine Übernahme der Kosten in Aussicht stellte, ersuchte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers schliesslich mit Schreiben vom 3. April 2017 um Erlass einer entsprechenden anfechtbaren Verfügung (act. 8/21). Weil hierauf keine Reaktion erfolgte, liess der Beschwerdeführer im Juni 2017 gegen die Krankenkasse B. ______ eine Rechtsverweigerungsbeschwerde beim Obergericht einreichen (Verfahren O2V 17 11).