Mit Schreiben vom 16. Juni 2016 liess der Beschwerdeführer schliesslich zwei Rechnungen betreffend die inzwischen durchgeführte Zahnbehandlung bei der Krankenkasse B. ______ einreichen mit der erneuten Aufforderung, diese seien direkt aus der Unfallpolice zu begleichen (act. 8/15). Am 23. September 2016 ersuchte die Krankenkasse B. ______ Dr. C. ______ daraufhin um Zustellung des vollständigen Röntgenbilder-Dossiers (act. 8/19), was dieser mit Schreiben vom 3. bzw. 29. November 2016 (act. 8/20) erledigte. Nachdem die Krankenkasse B.