C. Daraufhin erfolgte ein mehrfacher Briefwechsel zwischen dem Beschwerdeführer und der Krankenkasse B. ______, eine Einigung über die Kostenübernahme wurde dabei nicht erzielt (act. 8/6-10). Am 10. Dezember 2014 schrieb der inzwischen vom Beschwerdeführer eingeschaltete Rechtsanwalt der Krankenkasse B. ______, man werde das corpus delicti bei Dr. C. ______ anfordern (act. 8/11). In der Folge stellte sich dann aber heraus, dass dieses inzwischen offenbar vom Zahnarzt entsorgt worden war, was der Krankenkasse B. ______ mit Schreiben vom 26. Juni 2015 mitgeteilt wurde;