A. Der am XX.XX.1956 geborene A. ______ (nachfolgend: Beschwerdeführer) war bei der Krankenkasse B. ______ (nachfolgend Vorinstanz) sowohl für die Folgen von Krankheit als auch (als selbständig Erwerbstätiger ohne andere Unfallversicherung) für die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss seinen Angaben am 26. Juli 2014 beim Essen eines Stücks Nusstorte auf einen harten Gegenstand biss, was dazu führte, dass sowohl oben wie unten ein Stück der betroffenen Zähne abbrach. Am frühestmöglichen Termin vom 5. August 2014 liess sich der Beschwerdeführer bei seinem Zahnarzt, Dr. C. ______, untersuchen.