Nach dem Abschluss der nötigen medizinischen Abklärungen wird im konkreten Fall des Beschwerdeführers in einem ersten Schritt offensichtlich die Gewährung von beruflichen Massnahmen im Vordergrund stehen. Die Vorinstanz hat über die ihm zu gewährenden Massnahmen zu verfügen sowie allenfalls später eine Rentenprüfung einzuleiten. Seite 18 3. Kosten und Entschädigung