heitsschaden“ (vgl. act. 6, S. 8 in fine) im Vergleich zum Referenzzeitpunkt, welcher mehrere Jahre zurückliegt, verändert haben, wäre die Vorinstanz verpflichtet gewesen, auf das neue Leistungsgesuch des Beschwerdeführers einzutreten und dieses im Anschluss materiell zu prüfen, und zwar unabhängig von den Diagnosen (vgl. dazu auch Urteil des Bundesgerichts 9C_594/2018 vom 6. Mai 2019 E. 3.2).