Ob eine versicherte Person die ihr verbleibende Arbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt verwerten kann oder nicht, spielt bei der Ermittlung des Invaliditätsgrads (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_624/2009 vom 7. Oktober 2009 E. 4.2) und damit für den möglichen Anspruch gegenüber der Invalidenversicherung eine grosse Rolle. Ändert sich dieser Sachumstand im Zeitverlauf, so stellt dies daher - grundsätzlich unabhängig davon, ob sich gleichzeitig auch die einer gesundheitlichen Störung zugrunde liegenden Diagnosen verändert haben oder nicht - eine entscheidende Veränderung des Sachverhalts mit rele-