Arbeitsmarkt nicht möglich (wobei notabene nicht nur der behandelnde Psychiater, sondern auch Dr. K. und die neuropsychologischen Fachärzte der Klinik L. eine Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers auf dem ersten Arbeitsmarkt explizit vollständig ausschliessen). Ob eine versicherte Person die ihr verbleibende Arbeitsfähigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt verwerten kann oder nicht, spielt bei der Ermittlung des Invaliditätsgrads (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichts 9C_624/2009 vom 7. Oktober 2009 E. 4.2) und damit für den möglichen Anspruch gegenüber der Invalidenversicherung eine grosse Rolle.