schlimmen Erfahrungen an früheren Arbeitsplätzen haben mich zutiefst erschöpft, weswegen ich Ende 2017 in eine lähmende Erschöpfungsdepression gefallen bin.“ Verglichen mit Ende 2017 gehe es ihm zwar heute besser, aber er sei psychisch immer noch müde und könne grosse Belastungen nach wie vor nicht bewältigen. Der Vorinstanz lagen bis zum Zeitpunkt, als sie die mit der vorliegenden Beschwerde angefochtene Nichteintretensverfügung vom 19. August 2019 erliess, folgende Unterlagen vor: