In seiner erneuten Anmeldung zum Leistungsbezug bei der Invalidenversicherung vom 21. Januar 2019 (IV-act. 14) berichtete der Beschwerdeführer der Vorinstanz detailliert, dass er nach dem erfolgreichen Lehrabschluss zunächst zwar eine Arbeitsstelle gefunden habe, es ihm aber „aufgrund meiner Krankheit [...] trotz grösstem Einsatz und trotz grösstem Engagement nicht gelungen [sei,] eine Arbeitsstelle für Langzeit zu behalten. Der starke Druck, die schwierigen, zwischenmenschlichen Situationen, der riesige Zeit- und Kostendruck, die ständige Angst nicht zu genügen und sich beweisen zu müssen, und die