5.134, S. 1). Dr. O., den der Beschwerdeführer wenige Male vor Beginn der Behandlung bei Dr. H. konsultierte, berichtete im Verlaufsbericht vom 29. November 2011 (IV-act. 5.87) lediglich, er halte die vom Beschwerdeführer begonnene Ausbildung zeitlich voll zumutbar (8 Stunden pro Tag), wobei die konkrete Leistungsfähigkeit aber noch im Rahmen einer Arbeitsabklärung geklärt werden müsse.