2.4 Aktuelle medizinische Einschätzungen zur Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers im Zeitpunkt des Fallabschlusses im September 2015 finden sich keine in den IV-Akten. Auf dem internen Feststellungsblatt der IV-Stelle des Kantons St. Gallen (IV-act. 5.6) wurde lediglich darauf hingewiesen, der Beschwerdeführer könne gemäss Einschätzung der Eingliederungsverantwortlichen eine 80%-ige Leistungsfähigkeit erreichen. Diese Einschätzung der Leistungsfähigkeit (vgl. dazu IV-act.