Die Vorinstanz legte all diese Unterlagen dem RAD zur Beurteilung vor, worauf Dr. I. im RAD-Bericht vom 14. Juni 2019 (IV-act. 29) ausführte, „auch nach gründlicher Durchsicht der Akte [bestehe] weiterhin kein veränderter Sachverhalt zum Referenzzeitpunkt. [...] Aus versicherungsmedizinischer Sicht dokumentiert die aktuelle neuropsychologische Testung unter überdosiertem Ritalin den instabilen Gesundheitszustand mit der Notwendigkeit der adäquaten Medikationseinstellung und der Therapienotwendigkeit mit Tagesstrukturierung.“