Der Beschwerdeführer erfülle selbst unter Ritalin alle Diagnosekriterien für ein seit der Kindheit bestehendes und im Erwachsenenalter persistierendes ADHS. Aufgrund seiner Defizite, welche sich einerseits in der Leistungsfähigkeit, aber andererseits besonders auch im Sozialverhalten widerspiegeln würden, erscheine eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung einzig im geschützten Rahmen realistisch.