Dr. M. von der Klinik L., die den Beschwerdeführer an drei Terminen im April / Mai 2019 neuropsychologisch untersuchte, stellte im Bericht vom 6. Mai 2019 (IV-act. 28) eine intellektuelle Begabung im unteren Durchschnittsbereich fest. Bei der durchgeführten Testung hätten sich minimale neuropsychologische Funktionsstörungen sowie mittelschwere bis schwere Auffälligkeiten in der Antriebs-, Affekt- und Verhaltensregulation, sowie eine isolierte verbale Verarbeitungsstörung gezeigt. Der Beschwerdeführer erfülle selbst unter Ritalin alle Diagnosekriterien für ein seit der Kindheit bestehendes und im Erwachsenenalter persistierendes ADHS.