Am 26. März 2019 ging hierauf ein auf den 20. März 2019 datiertes Schreiben „Unterstützung eines Rekurses gegen den Vorbescheid vom März 2019“ von Dr. H. bei der Vorinstanz ein (IV-act. 20). Dr. H. führte in seinem erneut sehr ausführlichen Brief aus, sein Patient habe sich am 21. Januar 2019 nochmals bei der IV angemeldet, nachdem die Krankentaggeldversicherung ihn zu einem psychiatrischen Gutachten bei Dr. K. aufgeboten habe. Sowohl er als auch Dr. K. seien zum Schluss gekommen, dass ab ca. Ende 2017 eine Verschlechterung des Gesundheitszustands mit der Folge einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit ausgewiesen sei.