Die Vorinstanz legte diesen Bericht von Dr. K. ebenfalls dem RAD zur Beurteilung vor. Dr. I. merkte im RAD-Bericht vom 2. November 2018 (IV-act. 12) dazu erneut an, es liege kein neuer Sachverhalt bezüglich des Gesundheitszustandes vor und ergänzte, die von Dr. K. bzw. Dr. H. erwähnten Dosierungen von Ritalin würden auf „erneute Suchtgefährdung“ hinweisen.