Seite 3 rechten Schulter. Deshalb sei eine erneute Anmeldung bei der Invalidenversicherung sinnvoll. Die Vorinstanz legte das Dossier dem RAD zur medizinischen Beurteilung vor. Im RAD- Bericht vom 24. August 2018 (IV-act. 9) hielt Dr. I. fest, „aus versicherungspsychiatrischer Sicht“ sei der Gesundheitszustand instabil und nicht austherapiert; ein „dauernder GS ist im Vergleich zu 2012 nicht glaubhaft gemacht.“