Mit Schreiben vom 17. Juli 2018 (IV-act. 7) ersuchte die Vorinstanz ihn daraufhin darum, Nachweise zur Veränderung des Gesundheitszustands beizubringen und anzugeben, welche Leistungen er überhaupt beantrage. Komme er dieser Aufforderung nicht nach, könne auf sein Gesuch nicht eingetreten werden. In einem ausführlichem Brief vom 30. Juli 2018 (IV-act. 8) berichtete in der Folge der behandelnde Psychiater des Beschwerdeführers, Dr. H., von einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands seit Ende 2017, die Arbeitsfähigkeit sei für alle Arbeiten zu 100% eingeschränkt. Nach einem Velounfall habe sein Patient zudem Probleme an der