Nachdem der Beschwerdeführer zeitweise in der psychiatrischen Klinik B. hospitalisiert werden musste, veranlasste die IV-Stelle St. Gallen zur Prüfung seiner Eingliederungsfähigkeit im Frühling 2007 ein psychiatrisches Gutachten (IV-act. 5.146). Dr. C. diagnostizierte in psychiatrischer Hinsicht einen Status nach akuter polymorpher psychotischer Störung ohne Symptome einer Schizophrenie, DD: Polymorphe psychotische Störung unter Meskalin, Cannabis und LSD sowie psychotische und Verhaltensstörungen durch Cannabiskonsum und eine Aufmerksamkeits-Defizit-Störung in der Kindheit. Vorausgesetzt, dass der