A. Der am XX.XX.1984 geborene A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde von seinen Eltern am 7. September 1990 wegen Sprachstörungen bei der Invalidenversicherung zum Bezug von Leistungen für Minderjährige angemeldet (IV-act. 5.185). Die damals zuständige Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen sprach dem Beschwerdeführer in der Folge verschiedene Massnahmen pädagogisch-therapeutischer Art u.a. bei der Sprachheilschule sowie diverse medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen zu (IV-act. 5.187 ff.).