Gleichzeitig lägen insgesamt aber auch einige Hinweise auf eine sehr starke Verdeutlichung, um nicht zu sagen Aggravation vor. So seien die Einschränkungen im Alltag nicht so stark wie die demonstrierte Symptomatik und auch die berichteten kognitiven Einschränkungen ständen im Widerspruch zum Umstand, dass sich die Beschwerdeführerin trotzdem fähig fühle, ein Auto zu lenken. Ferner habe auch der Schweregrad der subjektiv eingeschätzten