Er erklärte, dass eine Besserung in der Arbeitsfähigkeit seit der RAD-Abklärung vom 7. August 2012 eingetreten sei. Letztere Einschätzung habe dannzumal auf der Diagnose einer schweren depressiven Störung basiert sowie auf kognitiven Einschränkungen. Diesbezüglich sei mittlerweile eine deutliche Verbesserung eingetreten, bei der aktuellen neuropsychologischen Abklärung sei die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin unauffällig gewesen. Nach der Rentenzusprache sei der Verlauf der Entwicklung der Arbeitsfähigkeit längere Zeit nicht dokumentiert. Da Dr. med. E. am 9. August 2018