Bestritten wird die (verbesserte) Diagnose hingegen seitens der IV-Stelle beziehungsweise des RAD (act. 2.1 und IV-act. 34-3ff). Insbesondere wird von Dr. med. F. kritisiert, dass als einzige objektivierbare Symptome eine deutlich zum depressiven Pol verschobene Stimmung und eingeschränkte affektive Modulationsfähigkeit beschrieben werde, die übrigen für die Diagnose einer mittelgradigen Depression erforderlichen Symptome jedoch alle auf subjektiven Beschwerdeschilderungen der Beschwerdeführerin beruhten. Weiter wird gerügt, der psychiatrische Gutachter erwähne zwar Inkonsistenzen und Aggravation, beziehe diese aber nicht in seine Diagnose ein (IV-act.