Seite 11 2.4.4 Der RAD-Arzt Dr. med. F., Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, stellte im Bericht vom 22. Mai 2019 fest, dass das Gutachten von Dr. med. C. verwertet werden könne, da es formal die versicherungsmedizinischen Anforderungen erfülle. Die Schlussfolgerungen bezüglich Diagnose und Arbeitsfähigkeit seien hingegen weder plausibel noch nachvollziehbar. Der psychiatrische Gutachter erwähne zwar Inkonsistenzen und Aggravation, beziehe sie aber nicht in seine Diagnose und bei der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung mit ein.